K | ostencontrolling |
Bei der Ausführung von Bauleistungen kommt es sowohl auf der Seite des Auftraggebers als auch auf der Seite des Auftragnehmers aufgrund der Komplexität der zu bewältigenden Aufgaben mehr und mehr darauf an, dass von Beginn an Kosten, Termine und vertragliche Regelungen beachtet werden. Neben einer juristischen Bewertung, z. B. durch einen Rechtsanwalt, ist hier oftmals eine baubetriebliche und abrechnungstechnische Bewertung gefragt. Im Idealfall wird das komplette Bauvorhaben bereits ab der Planungs- oder Angebotsphase begleitet. Gerade beim Baukosten-Controlling und vor allem beim Nachtragsmanagement können sich umfangreiche Aufgaben ergeben, mit denen die vor Ort tätigen Personen nicht zuletzt aufgrund zeitlich begrenzter Kapazitäten und Blick auf die technischen Qualitätsansprüche der Bauleistungen überfordert sind. Zu den Aufgabenbereichen zählen hier insbesondere die fachliche Beratung und die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen. Gerade bei größeren Bauvorhaben kommt es oftmals zu umfangreichen Störungen im Bauablauf und einer daraus resultierenden Bauzeitverlängerung. Zur Geltendmachung oder Überprüfung von Mehrkostenansprüchen ist es erforderlich, auf Basis des Soll-Bauablaufs einen Zusammenhang zwischen den Störungen und ihren verzögernden Wirkungen darzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass die Geltendmachung von Mehrkosten in Form von Nachträgen mittlerweile eher die Regel als der Ausnahmefall ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Von Bedeutung ist, dass ein Auftragnehmer Mehrkosten prüffähig nachweisen muss und insbesondere die Einflüsse auf übrige Leistungen zu bewerten sind. Oftmals ist auch auf Auftraggeberseite der Bedarf vorhanden, Nachtragsleistungen extern durch einen Sachverständigen zu überprüfen. Die Thematik "Abrechnung von Bauleistungen" umfasst die gesamte Abrechnung von Leistungen im Erd- und Straßenbau. Selbst bei einem "störungsfreien" Bauvorhaben stellen sich vielfältige Fragestellungen zur Thematik "Abrechnung", die zu klären und aufgrund abrechnungstechnischer Vorschriften der VOB/C zu beachten sind. Auf Auftragnehmerseite wird oftmals Geld "verschenkt", da unter anderem die Bestimmungen der VOB/B bei Mengenänderungen, Teilkündigungen oder entfallenden Leistungspositionen nicht ausreichend angewendet werden. Für den Auftraggeber ist mit der Thematik "Abrechnung von Bauleistungen" der Themenbereich umfasst, der für die Realisierung oder Durchführung eines Objekts von großer Bedeutung ist. Weiterhin können mit der Leistungsstandbewertung und Dokumentation beispielsweise bei gekündigten Bauvorhaben die erbrachten Leistungen festgestellt werden, was nicht zuletzt für eine sichere Abrechnung erforderlich ist. Auch ist eine Leistungsstandbewertung sowohl auf Auftragnehmerseite als auch auf Auftraggeberseite für die Abrechnung, z.B. bei Abschlagszahlungen oder bei der Abnahme von Bauleistungen, sinnvoll und aus baubetrieblicher Sicht erforderlich. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei gestörten Bauvorhaben die Dokumentation des Leistungsstands oder Vorunternehmerleistungen von sachverständiger Seite für die Geltendmachung oder Abwehr von Mehrvergütungsansprüchen unerlässlich ist. |
Katalog der Sachverständigen- leistungen (PDF-Datei) |